Dienstag, 8. Juli 2008

Erster Spatenstich für neue Eisenbahnbrücke bei Kehl

Wichtiger Deutsch-Französischer Brückenschlag

"Der europäische Transitverkehr erhält nun eine neue schnelle Verbindung zwischen Deutschland und Frankreich. Menschen reisen schneller und Güter werden effektiver transportiert." Das sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee heute während des ersten Spatenstichs für die neue Eisenbahnbrücke bei Kehl.

Der Brückenneubau ist Teil des TEN-Projektes Nr. 17 Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava, der "Magistrale für Europa".

Tiefensee: "Die Gesamtinvestitionen von 51 Millionen Euro sind gut angelegtes Geld: Bis zum Jahre 2010 wird die neue zweigleisige Eisenbahnbrücke den Rhein zwischen dem deutschen Kehl und dem französischen Straßburg überspannen."

Die neue Brücke ersetzt die eingleisige Brücke aus dem Jahre 1956, die den heutigen Ansprüchen des Hochgeschwindigkeitsverkehrs nicht mehr gewachsen ist. Außerdem wird der unmittelbar angrenzende Bahnhof Kehl umgebaut und um ein elektronisches Stellwerk ergänzt. Dann können die französischen Hochgeschwindigkeitszüge TGV, die seit 2007 Paris, Straßburg, Karlsruhe, Stuttgart und auch München miteinander verbinden, Brücke und Bahnhof mit 160 Kilometern pro Stunde passieren.

Nach einem Abkommen aus dem Jahre 1953 teilen sich Deutschland und Frankreich die Kosten für den Brückenneubau in Höhe von rund 23 Millionen Euro. Nach dem Staatsvertrag vom März 2006 erfolgen Planung, Ausschreibung, Vergabe und Überwachung der Baumaßnahmen durch die Bundesrepublik Deutschland. Die DB Netz AG ist mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Auch für die Rheinschifffahrt ergeben sich Vorteile: Die Durchfahrhöhe für Rheinschiffe erhöht sich auf sieben Meter und die Anzahl der Brückenpfeiler im Rhein verringert sich von zwei auf zukünftig nur noch ein Widerlager. Nach Inbetriebnahme der neuen wird die alte Brücke abgebaut.

Bereits im Juni 2006 hatte Tiefensee gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Frankreich, Österreich und der Slowakei in Luxemburg eine Absichtserklärung zur schnellstmöglichen Realisierung unterzeichnet. (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 180/2008)

Mittwoch, 30. April 2008

Von der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn profitieren vor allem die Fahrgäste

Das Bundeskabinett hat heute Eckpunkte zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn gebilligt. Danach werden 24,9 Prozent des Personen- und Güterverkehrs an private Partner veräußert.

Bundesverkehrsminister Tiefensee sagte nach dem Beschluss des Kabinetts:
"Für die Deutsche Bahn haben wir heute die Signale auf Zukunft gestellt. Von den Privatisierungserlösen werden vor allem die Bahnkunden profitieren. Wir wollen Engpässe im Schienennetz beseitigen, marode Bahnhöfe schneller sanieren und den Lärmschutz verbessern.
Ich bin sicher, dass die Bahn mit der Teilprivatisierung ihrer Verkehrssparten im internationalen Wettbewerb künftig eine hervorragende Rolle spielen wird. Dafür hat der Eigentümer Bund nun die Voraussetzungen geschaffen.
Ich habe mich stets dafür eingesetzt, dass der Konzern nicht zerschlagen wird. Dieses Ziel haben wir erreicht. Es werden lediglich 24,9 Prozent des Personen- und Güterverkehrs an private Partner veräußert. So genannte Heuschrecken bleiben damit außen vor. Eine Aufstockung des privaten Kapitals ist mit mir nicht zu machen." (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 100/2008)

Finnetunnel ist ein Schlüsselprojekt für die Hochgeschwindigkeitsstrecke Erfurt - Halle/Leipzig

Schildtaufe der Tunnelbohrmaschine in Sachsen-Anhalt

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat heute in Herrengosserstedt (Sachsen-Anhalt) an der Schildtaufe für die Bohrmaschine des Finne-Bahntunnels teilgenommen. Der Tunnel wird mit einer Länge von 6.970 Metern der längste Eisenbahntunnel der Neubaustrecke Erfurt - Leipzig mit Abzweig nach Halle sein.

Tiefensee: "Mit der Schildtaufe beginnen die Bohrarbeiten für den Finnetunnel. Dieses technisch höchst anspruchsvolle Bauwerk ist ein Schlüsselprojekt für unser Ziel, die wichtige Hochgeschwindigkeitsstrecke von Erfurt nach Halle und Leipzig so schnell wie möglich fertig zu stellen. Dies ist ein guter Tag für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der neuen Bundesländer. Das ist aber auch ein klares Bekenntnis zur Schiene als moderner und umweltverträglicher Verkehrsträger. Auf dieser Strecke werden die Züge mit bis zu 300 Kilometern pro Stunde unterwegs sein. Selbstverständlich wird der Finnetunnel mit modernsten Sicherheitseinrichtungen ausgestattet."

Mit dem Finnetunnel entstehen zwei eingleisige Tunnelröhren, die im Rohbau Ende 2011 fertig gestellt sein werden. Beide Tunnelröhren werden alle 500 Meter durch Rettungsstollen verbunden, die mit Schleuseneinrichtungen versehen sind. Nach den Planungen müssen ca. 1,4 Millionen m³ Gestein und Sand abtransportiert werden. Der Tunnel liegt zum Teil 50 Meter unter dem Grundwasserspiegel. Mit der 8,6 km langen Saale-Elster-Talbrücke befindet sich an der Strecke ein weiteres bedeutendes Ingenieurbauwerk im Bau.

"Von dieser Verbindung profitieren vor allem die Bahnkunden. Ab dem Jahr 2015 soll die Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle nur noch 31 Minuten betragen", so Tiefensee weiter. "Wenn zwei Jahre später, im Jahr 2017 die Neubaustrecke von Erfurt nach Ebensfeld in Betrieb geht, werden die Züge zwischen Berlin und München nur noch etwas mehr als vier Stunden unterwegs sein. Für den Bau des Finnetunnels wünsche ich allen Beteiligten einen guten Verlauf der Arbeiten. Auch beim Einsatz von modernsten Geräten bleibt es eine anspruchsvolle und gefährliche Aufgabe, einen fast sieben Kilometer langen Tunnel zu bauen. Deswegen gelten den Mineuren meine besonderen Wünsche."

Für den Bau des Finnetunnels stellt der Bund 249 Millionen Euro bereit. (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 102/2008)

Montag, 12. November 2007

Widerspruch gegen Nutzungsbedingungen des Schienennetzes und der Serviceeinrichtungen

Kurth: "Klare und vollständige Informationen sind Voraussetzung für chancengleichen Wettbewerb"

Die Bundesnetzagentur hat jetzt den Änderungen der Schienennetz- Benutzungsbedingungen (SNB) und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) der DB Netz AG widersprochen. Zudem wird die DB Netz AG verpflichtet, wesentliche Teile ihrer Bestimmungen noch vor dem 14. Dezember 2007 zu überarbeiten und der Bundesnetzagentur vorzulegen.

In diesem Jahr hatte die DB Netz AG neben umfangreichen Änderungen ihrer Nutzungsbedingungen erstmalig auch Teile ihrer betrieblich-technischen Regelwerke vorgelegt. Diese beschreiben detailliert die Schnittstellen zwischen Eisenbahninfrastruktur- und Verkehrsunternehmen und stellen eine wichtige Basis für die reibungslose und diskriminierungsfreie Zusammenarbeit im Eisenbahnbetrieb dar.

Die Bundesnetzagentur beanstandet die unklare und teilweise widersprüchliche Darstellung zahlreicher beabsichtigter Regelungen. "Voraussetzungen für einen chancengleichen und fairen Wettbewerb sind aber klare, eindeutige und vollständige Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten des Schienennetzes", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Insbesondere verlangt die Bundesnetzagentur eine ausführliche Beschreibung des neuen Zugsicherungssystems „ETCS“. Ebenso fordert sie eine detaillierte Darstellung der Einführung des neuen Funksystems „GSM-R“ in Rangierbereichen. Hierzu macht die Behörde deutlich, dass gerade eine frühzeitige und ausführliche Information über die Einführung neuer Techniken beim Netzbetreiber für die Wahrnehmung der Nutzungsmöglichkeiten von entscheidender Bedeutung ist. Nur durch entsprechende Vorbereitung gelinge den Kunden die Anpassung ihrer Fahrzeuge an die geänderte Betriebstechnik.

Die DB Netz AG wurde außerdem verpflichtet, die Öffnungszeiten der Serviceeinrichtungen vollständig und transparent anzugeben, um die Erreichbarkeit z. B. von Tankanlagen, Abstellbereichen und Ladegleisen deutlich zu machen. Im Focus der Beanstandungen lagen auch Unzulänglichkeiten bei der Ausarbeitung kundengerechter Fahrpläne.

Viele Verkehrsunternehmen nahmen die Möglichkeit wahr, ihre Interessen in das Verfahren der Bundesnetzagentur sowohl mündlich als auch schriftlich einzubringen. Wichtige Impulse für die Meinungsbildung der Bundesnetzagentur gingen von diesen Marktteilnehmern aus.

Der Bundesnetzagentur obliegt die Aufsicht über den Wettbewerb auf der Schiene und sie ist somit verantwortlich für die Gewährung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur.

Die Nutzungsbedingungen bilden die Grundlage für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur. Neufassungen und Änderungen müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt werden. Vorher sind die Änderungsvorschläge zunächst allen Kunden zur Stellungnahme zugänglich zu machen. Dies geschieht in der Regel über die Internetseiten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Erst nach Durchführung dieses Verfahrens können diese für die Kunden wichtigen Nutzungsbedingungen in Kraft treten. (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen)

Sonntag, 28. Oktober 2007

Freie Fahrt auf der Olympialinie

U 3 wird vom Olympiazentrum zum Olympiaeinkaufszentrum in München verlängert

Heute hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Karin Roth, gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, Christian Ude, die Verlängerungsstrecke der U 3 - Nord vom Olympiazentrum zum Olympiaeinkaufszentrum in Betrieb genommen.

Karin Roth: "Für die Einwohner in den Nord-West Bezirken entsteht mit der verlängerten Olympialinie eine schnelle und zuverlässige Anbindung an das S-Bahn-Netz. Das bedeutet vor allem eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität."

Mit der Neubaustrecke wird auch der Grundstein für eine attraktive Schnellbahnverbindung Richtung Olympiapark, Schwabing und in die Innenstadt gelegt.
Die neue U-Bahnstrecke wurde mit knapp 92 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gefördert.

"In Ballungszentren wie hier in München ist ein leistungsfähiger und attraktiver ÖPNV unverzichtbar. Mit solchen Projekten, wie wir sie heute in Betrieb nehmen, können wir den ÖPNV als vernünftige und umweltgerechte Alternative etablieren", so Roth.

Mit dem Bundesprogramm fördert der Bund unter anderem den Ausbau der Verkehrssysteme U-Bahn, S- Bahn und Straßenbahn in München. Allein von 1992 bis 2006 wurden dem Land Bayern Bundesfinanzhilfen in Höhe von rund 4,8 Milliarden Euro gewährt. (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 322/2007)

Dienstag, 9. Oktober 2007

Keine Schließung von Bahnhöfen und Streckenstilllegungen

Der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, die Verkehrsminister der Länder sowie der Bundesverkehrsminister sind sich darin einig, dass Bahnhöfe und Strecken in der Fläche erhalten und die regionalen Netze gestärkt werden sollen.

Zum Verfahren, das derzeit in der Presse diskutiert wird, ist eine formelle Zustimmung der Länder nicht vorgesehen. Insoweit war die entsprechende Darlegung in einer Pressemitteilung des BMVBS unzutreffend.

Gleichfalls ist festzuhalten, dass die infrage stehenden Bestimmungen keine Schließung von Bahnhöfen und Strecken vorsehen.

Das Verfahren wird seit März 2006 vom Bund praktiziert. Dabei ist festzuhalten, dass es bei diesem Verfahren nur um Neubau und Erweiterungsmaßnahmen geht. Für Instandhaltung und Ersatzinvestitionen von Bahnhöfen und Strecken gibt es keine Untergrenze. Diese Maßnahmen wurden und werden fortgesetzt.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat Berichte über mögliche Reduzierungen von Bundesmitteln für wenig genutzte Bahnhöfe und Strecken scharf zurückgewiesen. Es sei nicht hinzunehmen, dass Vertragstexte zur Teilprivatisierung der Bahn in dieser Weise tendenziös verfälscht würden.

"Es ist Hanebüchen, einem Bundesverkehrsminister zu unterstellen, dass er in einem Bundesland etwa 50 Prozent aller Bahnhöfe schließen möchte", sagte Tiefensee am Rande der Verkehrsministerkonferenz in Merseburg. "Das Gegenteil ist der Fall. Ich will den Regionalverkehr erhalten und die Qualität verbessern. Dazu dient die Teilpri-atisierung der DB AG. Mein Ziel ist es, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Ich erwarte trotz aller unterschiedlichen Meinungen eine sachliche und faire Argumentation und keine unseriöse Panikmache."

Zu den Presseberichten "Länder sollen Bahnhöfe schließen" erklärt Rainer Lingenthal, Sprecher des Bundesverkehrsministeriums:
"Die Presseberichte sind vollkommen haltlos und entbehren jeder Grundlage. Offenbar handelt es sich um gezielte Desinformationen, um die Teilprivatisierung der DB AG zu diskreditieren. Fest steht: Es ist und war nie die Absicht der Bundesregierung, die Mittel für wenig genutzte Zugstrecken und Bahnhöfe zu reduzieren.
Der Bund wird Ersatzinvestitionen in Nahverkehrsstrecken auch weiterhin finanzieren wie bisher. Die in der Presse zitierte Passage einer Anlage zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gilt lediglich für Neu- und Ausbaumaßnahmen von Strecken, z.B. den Bau zusätzlicher Gleise.
Sie basiert auf einem bereits im Jahr 2006 mit allen Bundesländern Wort für Wort abgestimmten Verfahren. Vor diesem Hintergrund sind die Äußerungen des sachsen-anhaltinischen Verkehrsministers Daehre absolut unverständlich. Er selbst hat dieser Regelung vor anderthalb Jahren zugestimmt und will jetzt nichts mehr davon wissen.
Der Bund will die Länder künftig noch besser in die Lage versetzen, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an Bahnhöfen und Strecken durchzuführen. Nach der Teilprivatisierung sind dafür generell Baukostenzuschüsse möglich.
Unser Anliegen ist es, auch in strukturschwachen Gegenden den Regional- und Bahnverkehr auf der Schiene zu stärken. Diesem Ziel dient die geplante Teilprivatisierung der DB AG." (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 295-296, 298/2007)

Donnerstag, 4. Oktober 2007

Verkehrsministerium unterstützt Lärmschutzmaßnahmen in Hamburg

"Das Bundesverkehrsministerium hat großes Interesse an der Akzeptanz des Schienengüterverkehrs in der Bevölkerung. Deshalb habe ich Verständnis für die komplizierte Situation vor Ort in Hamburg und begrüße das außerordentliche Engagement der Bevölkerung für einen umfassenden Lärmschutz entlang der Güterumgehungsbahn Hamburg." Das sagte Bundesminister Wolfgang Tiefensee nach Gesprächen mit Vertretern der Interessengemeinschaft Schienenlärm im Verkehrsministerium in Berlin.
Der Minister versprach, dass er sich gegenüber der DB Netz AG dafür einsetzen werde, dass sie kurzfristig Anträge beim Eisenbahnbundesamt zur Erhöhung der Lärmschutzwände zwischen km 7,02 und km 7,24 (Salomon-Heine-Weg), für die notwendigen Maßnahmen zur Entdröhnung der Brücken und zur Lärmsanierung für die km 9,058 bis km 9,302 sowie km 9,54 und km 9,605 stellt.
"Daneben bitten wir die DB Netz AG kurzfristig zu klären, ob nicht bis zur vollständigen Verwirklichung des Lärmschutzes vor allem nachts eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen werden kann. Schließlich soll geprüft werden, ob die Ablöseberechung in Hinblick auf die finanzielle Bürgerbeteiligung auf eine geänderte Grundlage gestellt werden kann. Außerdem wollen wir wissen, mit welcher Begründung von der DB AG von einem 30prozentigen Planungskostenanteil ausgegangen wird,"sagte Tiefensee.
Das Bundesverkehrsministerium werde sich zudem dafür einsetzen, dass eine Verrechung der Kosten vom bereits eingebauten passiven Lärmschutz gegen den nun nachträglich vorgesehenen aktiven Lärmschutz erfolgt. (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 290/2007)