Dienstag, 25. September 2007

Zum Gespräch des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber mit der Deutschen Bahn AG und dem Transrapid-Konsortium

erklärt Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee:

"Das Gesprächsergebnis des bayerischen Ministerpräsidenten mit der DB AG und der Industrie ist ein weiterer Schritt zur Realisierung des Transrapid, aber keineswegs die endgültige Lösung der Probleme. Sowohl im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als auch des Design-to-cost-Verfahrens muss verbindlich geklärt werden, wer das Risiko eventueller Kostensteigerungen trägt. Der Bund hat definitiv erklärt, dass über eine Finanzierungszusage von 925 Millionen Euro hinaus Bundeszuschüsse ausgeschlossen sind. Dies hat der Freistaat Bayern ausdrücklich akzeptiert. Vor dem ersten Spatenstich für den Bau müssen alle künftigen Kostenrisiken verbindlich ausgeschlossen werden. Ich bin sicher, dass auch der Bundestag erst die erforderlichen Mittel freigeben wird, wenn die absolute Gewissheit über die endgültige Ausgaben- und Risikostruktur verbindlich geregelt ist." (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 275/2007)

Donnerstag, 20. September 2007

"Sondertrassenzuschlag" rechtswidrig

Mit seiner aktuellen Entscheidung (Aktenzeichen: 13 A 108/07) hat nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Auffassung der Bundesnetzagentur zum sog. "Sondertrassenzuschlag" der DB Netz AG bestätigt.

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Köln im Oktober letzten Jahres entschieden hatte, dass die DB Netz AG die Erhebung eines zehnprozentigen Zuschlags für Sondertrassen unterlassen muss, entschied das OVG in gleicher Weise.

Seit dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2004 hatte die DB Netz AG für diese Sondertrassen einen um zehn Prozent höheren Preis von einigen Eisenbahnverkehrsunternehmen erhoben. Betroffen waren Besteller von Trassen, die nicht für den Jahresfahrplan angemeldet werden konnten und die höchstens dreißigmal im Fahrplanjahr genutzt werden sollten.

Die Regulierungsbehörde sah darin eine rechtswidrige Diskriminierung und verpflichtete die DB Netz AG, die Erhebung dieser Sonderzuschläge zu unterlassen. Diese Entscheidung akzeptierte die DB Netz AG nicht und klagte dagegen vor dem VG Köln und danach vor dem OVG Münster. Im Ergebnis bestätigten beide Gerichte die Rechtswidrigkeit dieses Sonderzuschlags und wiesen die Anträge der DB Netz AG zurück.

Das OVG Münster sah in der Erhebung des Sonderzuschlags eine unzulässige Diskriminierung der von dem Zuschlag betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen, die den Wettbewerb beeinträchtigt. Es wertet die Erhebung des Sonderzugzuschlags als ein wettbewerbswidriges Ausnutzen einer bestehenden Marktmacht. Der Zuschlag belaste insbesondere kleine und mittelständische, mit den Konzernunternehmen der DB Netz AG konkurrierende Wettbewerber des Güterverkehrs, die naturgemäß nicht in der Lage seien, die von ihnen betriebenen, kurzfristig bestellten Verkehre für eine Jahresfahrplangestaltung fristgerecht anzumelden. Während sich der hiermit verbundene Zuschlag gerade für die Wettbewerber als belastend auswirke, stelle sich der Zuschlag bei der DB Netz AG und im Konzern als zusätzlicher Erlös dar.

Die DB Netz AG habe vor diesem Hintergrund, so das OVG Münster, als marktmächtiges Unternehmen eine Zwangslage der Konkurrenten ausgenutzt, ohne dass ein sachlicher oder rechtfertigender Grund hierfür bestanden habe. Da die Entscheidung noch auf der alten Rechtslage des Jahres 2002 fußte, stellte der Senat bei dieser Gelegenheit klar, dass eventuelle Bearbeitungsmehrkosten für Sondertrassenbestellungen auch nach dem seit 2005 geltenden Recht nicht zuschlagsfähig sind.

Montag, 6. Juni 2005

Eisenbahnabkommen eröffnet deutscher Bahnindustrie Potenziale auf dem chinesischen Markt

Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe und der chinesische Eisenbahnminister Liu Zhijun haben heute in Peking ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Eisenbahnbereich unterzeichnet. Der Unterzeichnung waren mehrere Monate intensive Verhandlungen voraus gegangen

Dazu erklärt Dr. Manfred Stolpe:
"Dieses Abkommen stärkt die Position der deutschen Bahnindustrie auf dem chinesischen Markt. Angesichts der gewaltigen Investitionen, die das chinesische Eisenbahnministerium in den kommenden Jahren plant, ergibt sich für deutsche Unternehmen ein beachtliches Geschäftspotenzial. Durch das heute beschlossene Abkommen verbessert sich die Ausgangslage für Vertragsabschlüsse beträchtlich. Als Zeichen der guten Verständigung wird das chinesische Eisenbahnministerium zum 1. Juli ein Kontaktbüro in Berlin eröffnen. Im Gegenzug wird ein Experte meines Ministeriums Anfang nächsten Jahres an der deutschen Botschaft in Peking seine Tätigkeit aufnehmen, um die engen Kontakte weiter zu vertiefen. Das alles zeigt: Deutschland und China sind im Bereich der Eisenbahnen auf einem sehr guten Weg."

Die Punkte des Abkommens im Einzelnen:
- Bau- und Wartungstechnik für Triebeinheiten und Hochleistungs-Elektro-Lokomotiven,
- Strecken, Antriebs-Stromversorgung, Konstruktion und Bau von Wartungstechnik für Signalanlagen,
- Konstruktion und Bau von Strecken speziell für den Personenverkehr sowie Wartungstechnik hierfür,
- Informationstechnik für Transportorganisation, Marketing von Personen- und Frachtverkehr,
Transportsicherheitsmanagement und Modernisierung des Betriebsmanagements.

Die Ausbildung von Eisenbahnfachkräften soll sich dabei auf die Strecken-Infrastruktur-Technik, Lok- und Waggontechnik, Informationstechnik, Marketing, Betriebsmanagement und Unternehmensreorganisation, Reform des Finanzierungs- und Investitionssystems, Projekt-Consulting und Projektmanagement erstrecken.

Morgen wird Minister Stolpe weitere Gespräche mit der chinesischen Regierung führen. (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Nr. 183/2005)

Dienstag, 31. Mai 2005

Hamburg-Lübeck wird elektrifiziert

Bund sagt Finanzierung zu

"Geschafft - die Finanzierung steht endgültig!" freut sich die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Angelika Mertens. Die Bundesregierung hat heute dem Landesministerium in Kiel offiziell zugesagt, dass die Finanzierung der Elektrifizierung über das 2-Milliarden-Investitionsprogramm erfolgt. Mit der Zusage kann die Bundesregierung jetzt die notwendigen Finanzierungsvereinbarungen mit der DB AG und dem Land abschließen.

"Für dieses Strecke habe ich lange gekämpft. Schön, dass es jetzt endlich losgehen kann", so Angelika Mertens. Den Baubeginn erwarte sie noch in diesem Jahr. Die Maßnahme zählt zu den fünfzehn Projekten, die die Bundesregierung zur Verbesserung der Hinterlandanbindungen der deutschen Seehäfen mit den Küstenländern vereinbart hat. (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Nr. 174/2005)

Montag, 28. März 2005

Güterverkehr gehört mehr auf die Schiene

3. Bahnkongress Niedersachsen am 28. April 2005 in Hannover

"Europa ist die wichtigste Perspektive für den Schienengüterverkehr", sagte die Parlamentarische Staatsekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Angelika Mertens, auf dem 3. Bahnkongress Niedersachsen am 28. April 2005 in Hannover. W as beim Lkw längst möglich sei, der unbegrenzte schnelle internationale Verkehr aus einer Hand, das wolle die Bundesregierung auch für die Eisenbahnunternehmen erreichen.

"Ab 1. Januar 2007 sind die Schienennetze vollständig für den Güterverkehr geöffnet. Das wird einen spürbaren Schub bringen", so Mertens weiter. "Aber wir haben auch national die Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung des Schienengüterverkehrs geschaffen."

Beispielhaft nannte die Staatssekretärin die jüngste Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, die zu einer spürbaren Verbesserung des Wettbewerbs führen wird, die Förderung des Kombinierten- und des Gleisanschlussverkehrs sowie nicht zuletzt die erfolgreiche Einführung der Lkw-Maut. (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Nr. 137/2005)