Sonntag, 28. Oktober 2007

Freie Fahrt auf der Olympialinie

U 3 wird vom Olympiazentrum zum Olympiaeinkaufszentrum in München verlängert

Heute hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Karin Roth, gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, Christian Ude, die Verlängerungsstrecke der U 3 - Nord vom Olympiazentrum zum Olympiaeinkaufszentrum in Betrieb genommen.

Karin Roth: "Für die Einwohner in den Nord-West Bezirken entsteht mit der verlängerten Olympialinie eine schnelle und zuverlässige Anbindung an das S-Bahn-Netz. Das bedeutet vor allem eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität."

Mit der Neubaustrecke wird auch der Grundstein für eine attraktive Schnellbahnverbindung Richtung Olympiapark, Schwabing und in die Innenstadt gelegt.
Die neue U-Bahnstrecke wurde mit knapp 92 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gefördert.

"In Ballungszentren wie hier in München ist ein leistungsfähiger und attraktiver ÖPNV unverzichtbar. Mit solchen Projekten, wie wir sie heute in Betrieb nehmen, können wir den ÖPNV als vernünftige und umweltgerechte Alternative etablieren", so Roth.

Mit dem Bundesprogramm fördert der Bund unter anderem den Ausbau der Verkehrssysteme U-Bahn, S- Bahn und Straßenbahn in München. Allein von 1992 bis 2006 wurden dem Land Bayern Bundesfinanzhilfen in Höhe von rund 4,8 Milliarden Euro gewährt. (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 322/2007)

Dienstag, 9. Oktober 2007

Keine Schließung von Bahnhöfen und Streckenstilllegungen

Der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, die Verkehrsminister der Länder sowie der Bundesverkehrsminister sind sich darin einig, dass Bahnhöfe und Strecken in der Fläche erhalten und die regionalen Netze gestärkt werden sollen.

Zum Verfahren, das derzeit in der Presse diskutiert wird, ist eine formelle Zustimmung der Länder nicht vorgesehen. Insoweit war die entsprechende Darlegung in einer Pressemitteilung des BMVBS unzutreffend.

Gleichfalls ist festzuhalten, dass die infrage stehenden Bestimmungen keine Schließung von Bahnhöfen und Strecken vorsehen.

Das Verfahren wird seit März 2006 vom Bund praktiziert. Dabei ist festzuhalten, dass es bei diesem Verfahren nur um Neubau und Erweiterungsmaßnahmen geht. Für Instandhaltung und Ersatzinvestitionen von Bahnhöfen und Strecken gibt es keine Untergrenze. Diese Maßnahmen wurden und werden fortgesetzt.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat Berichte über mögliche Reduzierungen von Bundesmitteln für wenig genutzte Bahnhöfe und Strecken scharf zurückgewiesen. Es sei nicht hinzunehmen, dass Vertragstexte zur Teilprivatisierung der Bahn in dieser Weise tendenziös verfälscht würden.

"Es ist Hanebüchen, einem Bundesverkehrsminister zu unterstellen, dass er in einem Bundesland etwa 50 Prozent aller Bahnhöfe schließen möchte", sagte Tiefensee am Rande der Verkehrsministerkonferenz in Merseburg. "Das Gegenteil ist der Fall. Ich will den Regionalverkehr erhalten und die Qualität verbessern. Dazu dient die Teilpri-atisierung der DB AG. Mein Ziel ist es, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Ich erwarte trotz aller unterschiedlichen Meinungen eine sachliche und faire Argumentation und keine unseriöse Panikmache."

Zu den Presseberichten "Länder sollen Bahnhöfe schließen" erklärt Rainer Lingenthal, Sprecher des Bundesverkehrsministeriums:
"Die Presseberichte sind vollkommen haltlos und entbehren jeder Grundlage. Offenbar handelt es sich um gezielte Desinformationen, um die Teilprivatisierung der DB AG zu diskreditieren. Fest steht: Es ist und war nie die Absicht der Bundesregierung, die Mittel für wenig genutzte Zugstrecken und Bahnhöfe zu reduzieren.
Der Bund wird Ersatzinvestitionen in Nahverkehrsstrecken auch weiterhin finanzieren wie bisher. Die in der Presse zitierte Passage einer Anlage zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung gilt lediglich für Neu- und Ausbaumaßnahmen von Strecken, z.B. den Bau zusätzlicher Gleise.
Sie basiert auf einem bereits im Jahr 2006 mit allen Bundesländern Wort für Wort abgestimmten Verfahren. Vor diesem Hintergrund sind die Äußerungen des sachsen-anhaltinischen Verkehrsministers Daehre absolut unverständlich. Er selbst hat dieser Regelung vor anderthalb Jahren zugestimmt und will jetzt nichts mehr davon wissen.
Der Bund will die Länder künftig noch besser in die Lage versetzen, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen an Bahnhöfen und Strecken durchzuführen. Nach der Teilprivatisierung sind dafür generell Baukostenzuschüsse möglich.
Unser Anliegen ist es, auch in strukturschwachen Gegenden den Regional- und Bahnverkehr auf der Schiene zu stärken. Diesem Ziel dient die geplante Teilprivatisierung der DB AG." (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 295-296, 298/2007)

Donnerstag, 4. Oktober 2007

Verkehrsministerium unterstützt Lärmschutzmaßnahmen in Hamburg

"Das Bundesverkehrsministerium hat großes Interesse an der Akzeptanz des Schienengüterverkehrs in der Bevölkerung. Deshalb habe ich Verständnis für die komplizierte Situation vor Ort in Hamburg und begrüße das außerordentliche Engagement der Bevölkerung für einen umfassenden Lärmschutz entlang der Güterumgehungsbahn Hamburg." Das sagte Bundesminister Wolfgang Tiefensee nach Gesprächen mit Vertretern der Interessengemeinschaft Schienenlärm im Verkehrsministerium in Berlin.
Der Minister versprach, dass er sich gegenüber der DB Netz AG dafür einsetzen werde, dass sie kurzfristig Anträge beim Eisenbahnbundesamt zur Erhöhung der Lärmschutzwände zwischen km 7,02 und km 7,24 (Salomon-Heine-Weg), für die notwendigen Maßnahmen zur Entdröhnung der Brücken und zur Lärmsanierung für die km 9,058 bis km 9,302 sowie km 9,54 und km 9,605 stellt.
"Daneben bitten wir die DB Netz AG kurzfristig zu klären, ob nicht bis zur vollständigen Verwirklichung des Lärmschutzes vor allem nachts eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen werden kann. Schließlich soll geprüft werden, ob die Ablöseberechung in Hinblick auf die finanzielle Bürgerbeteiligung auf eine geänderte Grundlage gestellt werden kann. Außerdem wollen wir wissen, mit welcher Begründung von der DB AG von einem 30prozentigen Planungskostenanteil ausgegangen wird,"sagte Tiefensee.
Das Bundesverkehrsministerium werde sich zudem dafür einsetzen, dass eine Verrechung der Kosten vom bereits eingebauten passiven Lärmschutz gegen den nun nachträglich vorgesehenen aktiven Lärmschutz erfolgt. (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 290/2007)