Kurth: "Klare und vollständige Informationen sind Voraussetzung für chancengleichen Wettbewerb"
Die Bundesnetzagentur hat jetzt den Änderungen der Schienennetz- Benutzungsbedingungen (SNB) und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) der DB Netz AG widersprochen. Zudem wird die DB Netz AG verpflichtet, wesentliche Teile ihrer Bestimmungen noch vor dem 14. Dezember 2007 zu überarbeiten und der Bundesnetzagentur vorzulegen.
In diesem Jahr hatte die DB Netz AG neben umfangreichen Änderungen ihrer Nutzungsbedingungen erstmalig auch Teile ihrer betrieblich-technischen Regelwerke vorgelegt. Diese beschreiben detailliert die Schnittstellen zwischen Eisenbahninfrastruktur- und Verkehrsunternehmen und stellen eine wichtige Basis für die reibungslose und diskriminierungsfreie Zusammenarbeit im Eisenbahnbetrieb dar.
Die Bundesnetzagentur beanstandet die unklare und teilweise widersprüchliche Darstellung zahlreicher beabsichtigter Regelungen. "Voraussetzungen für einen chancengleichen und fairen Wettbewerb sind aber klare, eindeutige und vollständige Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten des Schienennetzes", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
Insbesondere verlangt die Bundesnetzagentur eine ausführliche Beschreibung des neuen Zugsicherungssystems „ETCS“. Ebenso fordert sie eine detaillierte Darstellung der Einführung des neuen Funksystems „GSM-R“ in Rangierbereichen. Hierzu macht die Behörde deutlich, dass gerade eine frühzeitige und ausführliche Information über die Einführung neuer Techniken beim Netzbetreiber für die Wahrnehmung der Nutzungsmöglichkeiten von entscheidender Bedeutung ist. Nur durch entsprechende Vorbereitung gelinge den Kunden die Anpassung ihrer Fahrzeuge an die geänderte Betriebstechnik.
Die DB Netz AG wurde außerdem verpflichtet, die Öffnungszeiten der Serviceeinrichtungen vollständig und transparent anzugeben, um die Erreichbarkeit z. B. von Tankanlagen, Abstellbereichen und Ladegleisen deutlich zu machen. Im Focus der Beanstandungen lagen auch Unzulänglichkeiten bei der Ausarbeitung kundengerechter Fahrpläne.
Viele Verkehrsunternehmen nahmen die Möglichkeit wahr, ihre Interessen in das Verfahren der Bundesnetzagentur sowohl mündlich als auch schriftlich einzubringen. Wichtige Impulse für die Meinungsbildung der Bundesnetzagentur gingen von diesen Marktteilnehmern aus.
Der Bundesnetzagentur obliegt die Aufsicht über den Wettbewerb auf der Schiene und sie ist somit verantwortlich für die Gewährung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur.
Die Nutzungsbedingungen bilden die Grundlage für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur. Neufassungen und Änderungen müssen der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt werden. Vorher sind die Änderungsvorschläge zunächst allen Kunden zur Stellungnahme zugänglich zu machen. Dies geschieht in der Regel über die Internetseiten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Erst nach Durchführung dieses Verfahrens können diese für die Kunden wichtigen Nutzungsbedingungen in Kraft treten. (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen)
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