
Eine gegen die Anwendung des Anreizsystems gehende Gerichtsentscheidung ist in der zweiten Instanz aufgehoben worden. Damit ist die DB Netz AG verpflichtet, das ausgesetzte System wieder in Kraft zu setzen. Weil dies bislang nicht geschah, sieht die Bundesnetzagentur Bestimmungen des Eisenbahnrechts verletzt und die gesetzlichen Ziele – wie z. B. die Attraktivität des Schienenverkehrsangebots zu gewährleisten sowie unverfälschten Wettbewerb auf der Schiene sicherzustellen – gefährdet.
Es finden bereits Gespräche zwischen der DB Netz AG und den Eisenbahnverkehrsunternehmen - auch im Rahmen des Netzbeirats - hinsichtlich der Optimierung des Anreizsystems statt. Mit ihrer aktuellen Entscheidung will die Bundesnetzagentur den begonnenen Kommunikationsprozess positiv flankieren, allerdings auch zeitlich limitieren, um für den Markt bereits ab der kommenden Fahrplanperiode 2009/2010 verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Für die weitere wettbewerbliche Entwicklung des Eisenbahnmarkts ist es entscheidend, dass sich der Markt auf die vollständige Umsetzung bestehender Gesetze und Verordnungen verlassen kann und so Rechtssicherheit und Planungssicherheit für alle entsteht.
(Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen)
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